JAHRESBEITRÄGE
STAND: 1. Januar 2026
4,50 € Beitrag pro Sänger/in in Erwachsenen-Chören mit nachfolgender Aufgliederung:
– 1,30 € Beitrag pro Sänger/in in Erwachsenen-Chören für den Kreis-Chorverband Ahrweiler e.V.
– 3,20 € Beitrag pro Sänger/in in Erwachsenen-Chören für den Chorverband Rheinland-Pfalz e.V.
– Mitglieder in Kinder- und Jugendchören sind im Kreis-Chorverband Ahrweiler e.V. und im Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. beitragsfrei.
– Unfallversicherung für Sänger/innen und Chorleiter/innen sowie Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung für alle satzungsgemäße Vereinsveranstaltungen sind im Beitrag enthalten.
– Der Beitrag wird für mindestens 10 Personen erhoben (auch wenn die Mitgliederzahl unter 10 Personen sinkt), sofern ein Erwachsenenchor innerhalb der Mitgliedsorganisation existiert.
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
0,50 € Beitrag pro Sänger/in in Erwachsenen-Chören zur Förderung der Kinder- und Jugendlichen
Der Beitrag wurde von der Delegiertenversammlung beschlossen und wird nur im Falle der Einziehung durch den Chorverband Rheinland-Pfalz den Mitgliedsvereinen in Rechnung gestellt.
Die Unfall-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung für die Kinder und Jugendlichen in Kinder- und Jugendchören (0,40 € pro Person) trägt der Kreis-Chorverband Ahrweiler.
GEMA
1,30 € GEMA-Beitrag pro Sänger/in in Erwachsenen-Chören
Damit sind alle Konzerte, Freundschaftssingen, Ständchen etc. abgegolten. Alle Veranstaltungen müssen jedoch unbedingt von den Chören/Vereinen mit den entsprechenden Formblättern an den Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. gemeldet werden. Die Adresse und die Formblätter sind auf der Website des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. zu finden.
Der GEMA-Beitrag für Kinder- und Jugendchöre wird vom Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. übernommen.
Jahresgrundbetrag
39,50 € Jahresgrundbetrag für jeden Erwachsenen-Verein
Inklusive Verbandszeitschrift „Singendes Land“ des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (viermal jährlich 2 Exemplare) für Erwachsenen-Chöre/Vereine
Für eigenständige Kinder- und Jugendchöre wird die Gebühr vom Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. übernommen.
Anmerkungen:
Für Mitgliedsorganisationen, die ihrer Verpflichtung zur Bestandsmeldung nicht fristgemäß nachkommen, wird zur Berechnung der Beiträge die Gesamtzahl der zuletzt gemeldeten aktiven Mitglieder herangezogen. Auf dieser Grundlage werden die Beiträge nach § 4 Abs. 1 mit einem Verspätungszuschlag von 50 Prozent erhoben.
Mitgliedsorganisationen/-vereine, die derzeit keine Aktivitäten entfalten, können im Zeitraum der Bestandserhebung formlos beim Chorverband Rheinland-Pfalz die Ruhendstellung der Mitgliedschaft beantragen. Die Ruhendstellung kann maximal für zwei Jahre beantragt werden und wird pauschal mit EUR 75,00/Jahr berechnet.
Ruhende Mitgliedsorganisationen/-vereine genießen weiterhin Versicherungsschutz und erhalten die Verbandszeitschrift „Singendes Land“. Ferner können sie Beratungsleistungen des Chorverbandes in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln, Vorteilen aus dem GEMA-Rahmenvertrag und die Beantragung von Ehrungen ist nicht möglich.